Gutachten

Qualifizierte Gutachten dienen zur Bewertung von rechtlichen und technischen Sachverhalten. Als Sachverständige erstellen ÖbVI Gutachten in Grenz- und Grundstücksfragen. Mit ihrem Expertenwissen unterstützten sie Gerichte, Rechtsanwälte, Spezialisten anderer Fachgebiete und Privatpersonen.
Unsere gutachterliche Tätigkeit umfasst folgende Leistungen:

  • Gerichtsgutachten
    Wir erstellen Gutachten über Grenzverläufe, Grenzüberbauungen usw. zur Verwendung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, auch direkt im Auftrag der Amts- und Landesgerichte
  • Verkehrswertgutachten
    Fundierte Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für An- und Verkäufer, Erbauseinandersetzungen, Aufteilung von Erbmassen, Bestimmung von Anfangs- und Endvermögen, sowie des Zugewinns bei Ehescheidungen, Kaufpreisprüfung § 144 (BauGB) für Rechtsgeschäfte in Sanierungsgebieten
  • Beleihungswertgutachten
    Wertermittlung nach der Beleihungswertverordnung, z.B. zur Erhöhung des Kreditrahmens (Basel II)
  • Steuerliche Bedarfsgutachten
    Feststellung eines in der Regel niedrigeren gemeinen Grundstückswertes, zur Verminderung der steuerlichen Belastung
  • Überprüfung vorhandener Wertgutachten
    Überprüfung von Gutachten bei Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen und Zwangsversteigerungen
  • Mietwertgutachten
    Gutachten zur Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Miete und der ortsüblichen Vergleichsmieten
Fördertechnik

Ergänzend zu unseren Gutachten als ÖbVIe bieten wir in Zusammenarbeit mit dem öffentlich bestellten und vereidigtem Gutachter Dr.-Ing. Stefan Tappeiner Gerichtsgutachten, Parteiengutachten und Mediation für Seile, Fördergurte und Gurtförderanlagen an.

  • Inspektion vor Ort, Ursachenermittlung
  • Berechnungen und Studien
  • Beurteilung von Lieferanten und Produktqualität